1. Leistungsverzeichnis

 

1.1  Ärztlich verordnete Leistungen (SGB V)

a) Leistungen:

– Grundpflege

– Behandlungspflege

– zusätzliche Wegepauschale pro Einsatz

b) Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung des mit den Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenvertrages berechnet:

c) Die Abrechnung erfolgt

– bei Versicherten mit der jeweiligen Krankenkasse

– bei Privat- und Nichtversicherten mit den Patienten

– bei Sozialhilfeempfängern mit dem Sozialamt

Wird eine ärztlich verordnete Grundpflege (§37 SGB V) von der Krankenkasse nicht genehmigt, so wird diese Leistung als „Nichtgenehmigte Leistung“ (siehe Punkt 2) erbracht und entsprechend der Gebührenordnung der Krankenkassen berechnet.

 

1.2  Nichtgenehmigte Leistungen

a) Die Leistungen werden in entsprechender Anwendung der Preisvereinbarung mit den Krankenkassen im Saarland und der Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger im Saarland erbracht und berechnet. Pro Einsatz wird eine Wegepauschale erhoben, die in der Höhe der im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen festgelegten Pauschale entspricht.

 

1.3  Leistungen bei häuslicher Pflege (SGB XI)

a) Pflegesachleistungen (§36 SGB XI)

Die Leistungen werden entsprechend der festgestellten Pflegebedürftigkeitsstufe erbracht (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung). Die Berechnung erfolgt mit den saarländischen Pflegekassen:

 

PV Leistungskomplexe
1 Kleine Morgen- / Abendtoilette
2 Große Morgen- / Abendtoilette
3 Lagern
4 Lagern als alleinige Leistung
5 Mobilisation
6 Mobilisation als alleinige Leistung
7 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
8 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
9 Darm- und Blasenentleerung
10 Darm- und Blasenentleerung als alleinige Leistung
11 Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
12 Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
13 Hauswirtschaftliche Verrichtungen
Basiswert – 1/2 Stunde
14 Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflegestufe I + II
Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflegestufe III
15 Erstbesuch / Folgebesuch
16 Leistungen der häuslichen Betreuung
Basiswert – 1/2 Stunde

 

Je Kalendermonat können mit den Pflegekassen abgerechnet werden
(Stand: 01.01.2017):

 

  • Pflegegrad 2        Leistungen bis zu       689,00 €
  • Pflegegrad 3        Leistungen bis zu     1.289,00 €
  • Pflegegrad 4        Leistungen bis zu      1.612,00 €
  • Pflegegrad 5        Leistungen bis zu     1.995,00 €

 

b) Leistungen für Nur-Pflegegeldempfänger (§37 SGB XI)

Die Leistungen werden auf Wunsch der Patienten durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit den Patienten. Die Berechnung geschieht entsprechend den Leistungsentgelten für Pflegesachleistung.

 

c) Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI)

Der Umfang von Leistungen ist begrenzt durch den vom Patienten mit der Pflegekasse vereinbarten finanziellen Rahmen und richtet sich nach den Leistungsentgelten für Sachleistungsempfänger.

Für Einsätze außerhalb der normalen Dienstzeit (Spät-, Wochenend-, Nachtdienste) erfolgt eine Berechnung nach zeitlichem Aufwand (50,- € pro Stunde).

Für das Besorgen für Arzneimittel und Verordnungen erfolgt eine Berechnung in Höhe von 5,- € für den jeweiligen Einzelfall.